Der Deutsche Volleyball-Verband (DVV) und die Volleyball Bundesliga (VBL) haben ihre bisherige Kooperation ausgebaut und einen neuen Partnerschaftsvertrag abgeschlossen. Sowohl für den DVV als auch die VBL entsteht dadurch erstmals langfristige Planungssicherheit für ihre Arbeit und die begonnenen Strukturreformen.
DVV-Präsident René Hecht und VBL-Präsident Michael Evers bekräftigten anlässlich der Vertragsunterzeichnung die gute Zusammenarbeit von Verband und Liga. Die Verträge seien als Ergebnis harmonischer Verhandlungen ein Meilenstein in der Zusammenarbeit beider Parteien.
„Ich bin dem DVV und den Landesverbänden sehr dankbar, dass die im Jahr 2006 gegründete Selbstverwaltung der Bundesligisten nunmehr dauerhaft verankert ist“, sagt Evers. Bislang hatten die Kooperationsverträge stets eine vierjährige Laufzeit. „Wir können zusammen mit unseren Vereinen nunmehr langfristige Investitionen tätigen. Dies ist insbesondere bei den Medienrechten von großem Wert“, betont Evers.
“Für den Volleyballsport ist dies ein wichtiger Entwicklungsschritt. Es bietet sowohl der VBL als auch dem DVV eine langfristige Perspektive und gleichzeitige Planungssicherheit“, sagt DVV-Präsident René Hecht und ergänzt: „Die zukünftige und enge Zusammenarbeit in der Leistungs- sowie Nachwuchsförderung ist ein wichtiger Teil, von dem der Volleyballsport nur profitieren kann.“
Nachwuchs im Fokus
Die neue Partnerschaftsvereinbarung richtet ihren Blick auch auf das 2019 verabschiedete und neue Nachwuchskonzept von DVV, VBL und den Landesverbänden. So wurde vereinbart, dass die VBL sich zukünftig an der Entwicklung, Betreuung und Förderung des gesamten Volleyballsports in Deutschland, insbesondere der Leistungssport- und Nachwuchsförderung, beteiligt. Zwei Elemente sind hierbei die finanzielle Unterstützung sowie die Förderung der B-Nationalmannschaften.
Der Partnerschaftsvertrag gilt ab dem 01.07.2021 und regelt die Grundsätze der Zusammenarbeit beider Parteien. In ihm sind ferner das Selbstverständnis und die Rechte des DVV sowie der VBL und ihrer Lizenzligavereine klar bestimmt. In Ergänzung dazu gibt es jeweils einen Ausführungsvertrag sowie einen Rechteüberlassungsvertrag. Darin werden unter anderem die wechselseitigen Gremienvertretungen, die Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche, die Verwertung der Vermarktungs- und Medienrechte, spielrechtliche Regelungen sowie finanzielle Leistungen verabredet.
Weitere Anpassungen des bisherigen Vertragswerks erfolgten nach der VBL-Strukturreform. So gehört der DVV-Präsident zukünftig dem achtköpfigen Aufsichtsrat der Volleyball Bundesliga an. Die Zusammenarbeit von VBL und DVV wird zudem in einem Lenkungsausschuss vertieft.
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