Der Deutsche Hockey-Bund hat den Vereinen ein mit dem DOSB abgestimmtes Hygieneschutzkonzept zum Wiedereinstieg in den Wettkampfbetrieb zugeschickt. Die Verantwortlichen hoffen, den Clubs damit ein Werkzeug an die Hand gegeben zu haben, welches hilft, die entsprechenden Genehmigungen für den Trainings- und Spielbetrieb möglichst zeitnah zu erhalten, damit einem geplanten und möglichst störungsfreien Spielbetrieb in den Bundesligen nichts im Wege steht.
Am 28.April hatte die Sportministerkonferenz der Länder die vom DOSB erarbeiteten Leitplanken und die sportartspezifischen Übergangs-Regeln der Fachverbände als Grundlage für den Wiedereinstieg in den vereinsbasierten Sport anerkannt, welche dann
am 6. Mai auch durch Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs/innen der Länder bestätigt wurde. In diesem Beschluss wurde jedoch auch festgehalten, dass die
alleinige Verantwortung für die landesspezifischen Verordnungen zur Öffnung des Trainings- und Spielbetriebes einzig bei den jeweiligen Bundesländern liegt. Dies gilt auch für die jeweils konkrete Ausgestaltung der Freiluftsaison. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass trotz dieses gemeinsam mit allen Ländern getroffenen Beschlusses für das Sporttreiben im Verein weiterhin die Länderministerien und die zuständigen Kommunen allein das Recht
haben, geltende Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu lockern oder wieder zu verschärfen.
Es liegt daher in der Aufgabe und Verantwortlichkeit eines jeden Vereins, die jeweilige Landesverordnung zu kennen und passende Konzepte auf Basis der vom Sport erarbeiteten und vom DOSB erweiterten Leitplanken zu erstellen, um die Genehmigung für den möglichst uneingeschränkten Trainings- und Spielbetrieb zu beantragen. Hier werden die jeweiligen Landesverbände durch ihr Netzwerk und ihre Kontakte die Vereine sicher tatkräftig unterstützen können.
Zurzeit sammelt der DOSB die Hygiene-Konzepte zum Wettkampfeinstieg von allen Sportverbänden und prüft diese auf Umsetzung der DOSB-Leitplanken und Berücksichtigung der sportartspezifischen Besonderheiten des jeweiligen Sports. Nach erfolgreicher Prüfung veröffentlicht der DOSB die jeweiligen Konzepte auf seiner Internetseite.
Bei der Erstellung des unten zum Download stehenden Konzeptes ist der DHB den DOSB-Leitplanken gefolgt und hat es im Anschluss vom für Hockey zuständigen Referenten des DOSB prüfen lassen. Seit Dienstag ist unser Konzept auf der DOSB-Homepage hochgeladen und entspricht demnach den genannten Anforderungen. Es dürfe aber nicht als Freifahrtschein und/oder als bereits erteilte Sondergenehmigung gesehen werden, heißt es im Anschreiben an die Vereine. Außerdem ersetzt es auch nicht bereits veröffentlichte
Verordnungen in einzelnen Ländern und Kommunen, sondern ist lediglich ein Orientierungsrahmen, der DOSB- und länderkonform ist. Die Hygienebeauftragten des DHB haben dieses Konzept erstellt, um den Vereinen eine Grundlage zur Beantragung einer
Sondergenehmigung für den Trainings- und Spielbetrieb zu bieten.
Nur mit einem „GO“ der Politik auf kommunaler und Länderebene ist ein Sporttreiben im Verein und der Spielbetrieb in den Bundesligen möglich.
Mit der Übersendung des anhängenden Konzeptes an die Landesverbände und die Vereine der 1. und 2. Bundesligen setze man gleichzeitig auf das hohe Verantwortungsbewusstsein von Vereinsvertreter/innen, der Trainer/innen und nicht zuletzt auch der Sportler/innen selbst, um einen möglichst ungestörten Spielbetrieb in den kommenden Monaten umsetzen zu können. Bei Fragen und/oder Anmerkungen zu diesen Konzept stehen die beiden seitens des DHB eingesetzten Hygienebeauftragen David Blum und Bernd Schuckmann sehr gerne per Email (hygienebeauftragter@deutscher-hockey-bund.de) zur Verfügung.